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Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird nun auch die Errichtung von Klimaanlagen im Wohngebäude bezuschusst.

 

Eine Klimaanlage wird als Luft-Luft-Wärmepumpe eingestuft. Und hier gibt es bis zu 35 Prozent Förderung.

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Fördervoraussetzungen:

 

  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000,00 EUR brutto

 

  • bei Wärmepumpen <= 12 kW (Wärmequelle Luft)

  • Raumheizungs-Energieeffizienz mind. 181%

  • Heiz-/Kühllast max. 12 kW

  • Effizienklasse A++ oder A+++

 

  • bei Wärmepumpen > 12 kW (alle Wärmequellen)

  • Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad mind. 150%

 

  • Gebäude mind. 5 Jahren alt

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Anschauliches Video zur Bundes-förderung für effiziente Gebäude #BEG
 

 

Weiterführende Links (extern):

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Link zum Antrag

Richtlinien BEG

Liste förderfähiger Anlagen

Staatliche Förderung von Klimaanlagen im Wohn-gebäude

Bis zu 35 Prozent Zuschuss vom BAFA

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